Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieber Feriengast, 

 

wir haben unsere Ferienwohnung mit viel Sorgfalt renoviert und eingerichtet, damit Sie einen schönen Urlaub bei uns erleben können. In den nachstehenden Geschäftsbedingungen wollen wir ein paar Regeln und Pflichten zur Nutzung unserer Wohnungen vereinbaren.

 

1. Anmeldung, Bestätigung, Anzahlung und Restzahlung

 

Nach Anfrage Ihrer Reisewünsche, senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung zu, sollten Sie damit einverstanden sein, senden Sie uns diese untereschrieben zurück und zahlen die angegebene Anzahlung auf unser angegebenes Konto. Solange die Reise nicht durch eine unterschriebene Buchungsbestätigung bestätigt ist, ist dere Reisezeitraum nicht fest und kann von anderen Gästen gebucht werden.

Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Anreise per Überweisung zu zahlen. Bei kurzfristigen Reisen ist es auch möglich bei Schlüsselübergabe in Bar zu bezahlen. Schecks oder Kartenzahlung ist nicht möglich. Dieses ist aber die Ausnahme und gilt nur für kurzfristige Buchungen.

2. Anreise

Einen Tag vor Ihrer Anreise, melden Sie sich bitte noch einmal telefonisch oder per Mail um uns die ungefähre Anreisezeit mitzuteilen. Eine Anreise ist zwischen 15 Uhr und 21 Uhr möglich. 

Selbstverständlich sind unvorhergesehene Verzögerungen möglich, dann bitten wir Sie uns von unterwegs zu benachrichtigen. Wir finden dann eine Möglichkeit der Schlüsselübergabe. 

3. Unsere Ferienwohnungen


3.1 Ferienwohnungsgröße

 

Die Größe der Ferienwohnung sind ca. Maße inkl. aller Nutzräume wie Küche, Bad und Flur

 

3.2. Personenzahl

Die Wohnungen dürfen nur von der namentlich gebuchten Anzahl an Personen bewohnt werden, die angemeldet sind. Dieses gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter.
Wird die Wohnung von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, oder Erwachsener statt Kinder, so dürfen wir alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Sollte dieses nicht erfolgen, werden wir den Mietvertrag sofort kündigen, was das Ausziehen aller Personen aus unserer Wohnung zur Folge hat. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nicht möglich. 

 

3.3. Das Grundstück

 

Es ist nicht erlaubt auf unserem Grundstück unerlaubt zu Zelten. Zu den Wohnungen gehören kleine abgeteilte Grundstücke, in den Erdgeschosswohnungen direkt angrenzend, für die Dachgeschosswohnungen in unmittelbarer Nähe.
Auf diesem Grundstück stehen Ihnen Stühle, Tisch und ein Grill zur Verfügung. Wir möchten Sie bitten die Polster abends mit in die Wohnung zu nehmen und nach Benutzung den Grill wieder zu säubern.
Es ist die Ruhezeiten des Ortsgesetztes von Bremerhaven zu beachten und nach 23 Uhr keinen Lärm mehr zu machen. 

Sollte es zu Belästigungen durch Insekten (Wespen) kommen, teilen Sie uns dieses bitte mit. Wir werden versuchen es zu ändern. Andere Insekten, wie Mücken o.ä. liegt leider nicht in unserer Macht dieses zu vertreiben. 
Das Grundstück wird von uns ebenfalls bewohnt und es kann daher zu Bauarbeiten, Gartenarbeiten o.ä. kommen, des Weiteren haben wir Kinder, die im Garten spielen. Wir möchten Sie bitten dieses bei Ihrer Buchung zu berücksichtigen. Auch angrenzende Nachbarn wohnen und leben in Ihren Gärten. 
Dieser normale Lärm ist kein Reklamationsgrund. 

 

3.4. Haustiere, Insekten und Allergien

Haustiere sind in unseren Wohnungen nicht gestattet und dürfen die Wohnung nicht betreten. Da das Haus in der Natur liegt, weisen wir aber darauf hin, dass es passieren kann, dass Silberfische, Ameisen, Wespen, Kellerasseln o.ä. vorkommen können. Leider sind auch Spinnen sehr fleißige Tiere, die schon nach kurzer Zeit Spinnenweben ziehen obwohl wir für Sie gründlich gereinigt haben. 

3.6. Lärm

Die Wohnungen liegen in einer sehr ländlichen und ruhigen Wohnsiedlung. Dennoch kann es zu Lärmbelästigungen kommen z.B. durch Baulärm, Militärübungen, Landwirtschaft o.ä.. Wir können hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. 

3.7. Nichtraucherwohnung / Haustierfrei

Die Wohnungen sind alle Nichtraucherwohnungen und Haustierfrei, im gesamten Innenbereich der Wohnungen ist das Rauchen sowie das mitbringen von Tieren, nicht gestattet. Sollte dieses missachtet werden, berechnen wir mind. 100 Euro Aufwandsentschädigung, hierfür reicht der Geruch von Zigaretten o.ä. Auch sind E-Zigaretten nicht gestattet. Sollten dadurch andere Gäste nicht anreisen können, werden die Kosten für eine Umbuchung ebenfalls Ihnen berechnet.
Es ist möglich vor der Tür oder auf der Terrasse rauchen, beachten Sie aber auch dort bitte, dass die Fenster der Wohnungen (ggf. Nachbarwohnung) verschlossen sind und der Rauch nicht in die anderen Wohnungen zieht. Es stehen Aschenbecher zur Verfügung, die Sie bitte bei Abreise ebenfalls mit säubern. 

 

4. Rücktritt / vorzeitige Abreise

 

Bei Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig Ihren Urlaub abbrechen müssen, können wir keinen Betrag zurück erstatten. 

 

bis 90 Tage vor Reiseantritt, entstehen Ihnen 25 Euro Buchungskosten. 
bis 30 Tage vor Reiseantritt, erheben wir 25% des Mietpreises. Mindestens 50 Euro

bis 15 Tage vor Reiseantritt, erheben wir 60% des Mietpreises. 

bis   3 Tage vor Reiseantritt, erheben wir 80% des Mietpreises. 

Bei Nichtanreise, Absage von weniger als 72 Stunden vor Anreise (15 Uhr Anreisezeitpunkt) erheben wir den vollen Mietpreis, eine Rückerstattung der Endreinigung und City-Tax werden wir veranlassen. 

 

Sollten Sie für diesen Zeitraum eine andere Person finden, die Ihren Urlaub übernimmt, teilen Sie uns dieses bitte schnellstmöglich Namentlich mit. Bei Großveranstaltungen erhöht sich der Mietpreis der Stornierung um 50%/80%/100% 
 

5. Doppelbelegung / Nichterfüllung des Mietvertrages durch uns

Sollte es aus irgendeinem Grund zu einer Doppelbelegung unsererseits kommen, oder durch irgendetwas nicht zustande kommen können, werden wir Ihnen eine gleichwertige Ersatzwohnung besorgen und die Mehrkosten für diese übernehmen. Wir behalten uns vor, erst einmal in unsere eigenen Wohnungen umzubuchen. 

 

6. Energiekosten

 

Im Mietpreis enthalten sind Wasser, Gas und Strom sowie Wlan. Sollte ein übermäßiger Verbrauch durch Sie zustande gekommen sein, werden wir dieses nachberechnen. 

 

7. Reinigung

Die Endreinigung ist von Ihnen zu zahlen und kann nicht abgebucht werden. Dieser Betrag ist im Übernachtungspreis der 1. Nacht enthalten. 
Die Wohnung wird gereinigt an Sie übergeben, Beschwerden bzgl. der Sauberkeit müssen sofort bei Anreise gelten gemacht werden. Nachträgliche Beschwerden können nicht angenommen werden. 

Die Wohnung ist bei Auszug so zu verlassen, wie diese vorgefunden wurde (Besenrein). Dieses bedeutet, dass der Kühlschrank ausgeräumt ist, der Müll nach draußen gebracht wurde, die Geschirrspülmaschine ausgeräumt und das Grillrost und der Ascher sauber ist. Für extreme Verschmutzungen, werden wir Ihnen die fälligen Reinigungskosten nachberechnen. Siehe auch Punkt 3.7

 

8. Schäden

 

Der Mieter ist verpflichtet mit dem Inventar der Wohnung verantwortungsvoll umzugehen. Schäden aller Art sind beim Vermieter anzumelden und ggf. über dessen Versicherung abzuwickeln

9. Mängel an der Wohnung

 

Sollten Sie Mängel in der Wohnung feststellen, sind die bei Wohnungsübergabe sofort mitzuteilen. 

 

10. Inventar

 

Das zur Verfügung gestellte Inventar, muss in den Wohnungen bleiben und darf diese nicht verlassen. Das heißt auch, dass ein Tisch nicht in den Garten gestellt wird oder Möbel von einer Wohnung in die andere getragen werden. Dieses gilt auch für Geschirr, Besteck u.ä.

Handtücher sind nur für den Gebrauch in der Wohnung bestimmt und nicht zur Benutzung in einem Schwimmbad oder als Liegetuch auf einer Wiese.

11. Wetter

 

Zum Glück kann das Wetter noch niemand beeinflussen auch wir nicht, wir bitten dieses hinzunehmen. 
Denken Sie aber bitte daran, dass Sie an der Küste sind und hier das Wetter sehr schnell umschwenken kann. Dachfenster sind daher beim Verlassen der Wohnung zu schließen, wir müssten sonst bei Regen oder Sturm in die Wohnung um Schäden zu vermeiden. 

12. Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat die Ferienwohnung und die Einrichtungsgestände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich angemeldet werden. Schäden müssen ebenfalls unverzüglich angemeldet werden. Kommt der Mieter diesem nicht nach, werden wir Schäden in Rechnung stellen. 

 

13. Fernseher / DVD / Radio

IIhnen steht in der Wohnung ein Fernseher mit Satelietenempfang zur Verfügung, bitte beachten Sie dass es bei extrem schlechten Wetter zu Störungen im TV Programm kommen kann. Sollte dieses länger anhalten melden Sie sich bitte. 

 

14. Großevents (z.B. SAIL oder Fischereihafenrennen o.ä.)

Bei Großevents kommen wir bei allen Eventualitäten (z.B. Absagen der Veranstaltung) für keine Schadensersatzansprüche auf. Für eine solche Veranstaltung gelten andere Buchungsregeln (werden in der Buchungsbestätigung genannt). Sollten unvorhersehbare Geschehnisse wie z. B. Brand, Wasser, Sturmschäden o.ä. eine Vermietung unmöglich machen, können wir keine Erstzunterkunft bereitstellen. Wir zahlen dann nur den Mietpreis zurück. Eine Absage später als 3 Monate zu Beginn der Veranstaltung, bedeutet lediglich eine Rückerstattung von 50% der Buchungssumme. 1 Monat vorher wird der komplette Betrag einbehalten.

 

15. Höhere Gewalt

 

Bei höherer Gewalt oder Pandemien, wo eine Anreise bei uns nicht möglich oder verboten ist, bieten wir Ihnen an, die Reise auf einen anderen Zeitraum umzubuchen oder stellen einen Gutschein aus. In Ausnahmefällen erstatten wir auch den Gesamtbetrag zurück.

16. Daten

Wie in der Datenschutverordnung zu lesen, verwenden wir Ihre Daten nur für die Zwecke der Ferienwohnung sowie für Steuerliche oder Stätische Belange. Wir behalten uns auch vor Ihnen eine Geburtstaskarte oder einen Weihnachtsgruß zu senden. 

 

17. Wetter / Unwetter

 

Der Gast ist selber dafür verantwortlich, auf das Wetter und die örtlichen Sturmwarnungen zu achten (Wetter-Apps) und ggf. Maßnahmen zur Sicherung der außenliegenden Gegenstände wie z.B. (aber nicht ausschließlich) Gartenmöbel, Schirme, Markisen, und dergleichen. zu treffen! Der Vermieter haftet nicht bei etwaigen Schäden, die durch Versäumnis der Sicherung des o.g. Mobiliar bzw. Gegenstände entstehen.

 

18. E-Auto / E-Bike

 

Es ist nicht errlaubt auf unserem Grundstück E-Autos zu laden, Zuwiederhandlung bringt eine sofortigee Beendung des Mietvertrages mit sich. Das Laden von E-Bike Akkus ist nur unter Aufsicht erlaubt.
 

 

 

 

Stand: Oktober 2021 / Änderung § 18 im Februar 2023

 

 

Wir behalten uns vor in die Wohnungen zu gehen um an die Heizungsanlage zu gelangen oder auch Fenster bei Sturm, Hagel oder Regen zu schließen. 

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